Häufige Fragen:

Wer kann Elterngeld/Elternzeit beantragen?

Anspruch auf Elternzeit/Elterngeld haben Mütter und Väter, die ihr Kind nach der Geburt selber betreuen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Nähere Informationen erhalten Sie über das Internet, hier können Sie auch mit dem Elterngeld- Rechner eine unverbindliche Berechnung Ihres persönlichen Elterngeldanspruches ermitteln:
www.familien-wegweiser.de oder www.schleswig-holstein.de/Elterngeld

Wo erhalten Sie Anträge auf Elterngeld und wo wird der Antrag eingereicht?

Vordrucke können Sie über das Internet herunter laden: www.familien-wegweiser.de

Den Antrag stellen Sie beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Außenstelle Lübeck

Tel.: 0451 14060, Große Burgstraße 4, 23552 Lübeck, Fax 04 51 1406499

Öffnungszeiten: Mo.-Fr. 8.30-18.00 Uhr

E-Mail: post.hl@lasd.landsh.de

Näheres auch unter www.lasd-sh.de. Sie können den Antrag auf Elterngeld direkt nach der Geburt stellen oder bis zu drei Monate nach der Geburt (für diesen Zeitraum wird das Elterngeld längstens rückwirkend gezahlt).

Haben Eltern/Alleinerziehende einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz?

Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1996 hat jedes Kind in Deutschland ab einem Alter von drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Halbtagsplatz in einem Kindergarten. Dies legt § 24 des SGB VIII, Artikel 1 fest. Seit dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Krippenplatz für Kinder ab einem Jahr. Einen Rechtsanspruch auf die Aufnahme in einem bestimmten Kindergarten gibt es nicht.

Wann und wo melden Eltern/Alleinerziehende Ihr Kind für einen Platz im Kindergarten oder in einer Kindertagesstätte an?

Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind benötigen, melden Sie Ihren Bedarf frühzeitig an.

Für einen Betreuungsplatz melden sich Eltern über das Kita Portal an.

Nach der Voranmeldung bei einer der Kindertagesstätten im Portal sollte der Registrierungscode persönlich, per Mail oder telefonisch dieser Einrichtung mitgeteilt werden.

Das Kita Portal finden Sie unter: www.kitaportal-sh.de

Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Loof, Gemeindeverwaltung Trittau, Europaplatz 5, 22946 Trittau. Telefon 04154 8079-18, E-Mail: wiebke.loof@trittau.de

 

Die Kitaermäßigung muss seit 01.08.2020 beim Kreis Stormarn beantragt werden. Unter folgendem Link ist der Antrag zu finden:

https://www.kreis-stormarn.de/lvw/forms/2/22/AntragSozialstaffel.pdf

Welche Betreuungsmöglichkeiten haben Eltern/Alleinerziehende aus den amtsangehörigen Gemeinden, in denen es keine Kindertagesstätte gibt?

Die kleineren Gemeinden Grande, Hamfelde/Stormarn, Hohenfelde, Köthel/Stormarn und Rausdorf haben einen Kooperationsvertrag mit der Gemeinde Trittau abgeschlossen, so dass Kinder aus diesen Gemeinden einen Anspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz in der Gemeinde Trittau haben. Die Anzahl dieser Plätze ist begrenzt. Einige Gemeinden sind auch bereit, Zuschüsse für die Betreuung bei einer Tagesmutter/-vater zu zahlen. Informieren Sie sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Bürgermeisterin Ihrer Wohngemeinde.